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Es gibt viele Berufe, die sich mit der psychischen Gesundheit und Krankheit beschäftigen – das kann sehr verwirrend sein.
Um Ihnen den Durchblick etwas zu erleichtern, habe ich hier
1) aufgelistet, wer in Österreich was machen darf und
2) aufgeschrieben, worin die wesentlichen Unterschiede der einzelnen Berufsgruppen bestehen.
Wer darf in Österreich…
…psychisch kranke Menschen behandeln?
Psychotherapeut*innen, Ärzte*Ärztinnen, Klinische Psycholog*innen
…Psychotherapie anbieten?
Psychotherapeut*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision,
sowie Angehörige anderer Berufsgruppen, wenn sie eine Psychotherapieausbildung absolviert haben
…Medikamente einschließlich Psychopharmaka verschreiben?
Hausärzte/Hausärztinnen und Fachärzte*Fachärztinnen;
Wenn Sie denken, dass Sie Psychopharmaka (Medikamente, die auf die Psyche wirken) brauchen, sollten Sie sich aber prinzipiell an Fachärzt*innen für Psychiatrie wenden, da diese auf dieses Gebiet spezialisiert sind.
…eine Krankmeldung ausstellen?
Hausärzte*Hausärztinnen, Fachärzte*Fachärztinnen
…klinisch-psychologische Testungen und Beratungen anbieten?
Klinische Psycholog*innen
Die wesentlichen Unterschiede der Psy-Berufsgruppen
Psychotherapeut*innen
haben eine behördlich anerkannte Ausbildung in einem wissenschaftlich fundierten Psychotherapie-Verfahren in Österreich absolviert und stehen auf der offiziellen Psychotherapeut*innen-Liste des Bundesministeriums für Gesundheit ( https://psychotherapie.ehealth.gv.at/ ). In Österreich sind derzeit 23 Ausbildungen in verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren zugelassen (https://www.psyonline.at/contents/13405/psychotherapie-methoden ).
Psychotherapeut*innen führen die psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung eigenständig durch und sind den ärztlichen und psychologischen Gesundheitsberufen im Rang gleichgestellt.
Psychotherapeut*innen kommen aus unterschiedlichen Grundberufen.
Wenn sie nicht gleichzeitig Psychiater*innen sind, so dürfen sie keine psychiatrischen Medikamente verschreiben, und überweisen daher ggf. an Psychiater*innen.
Wenn sie nicht gleichzeitig Klinische Psycholog*innen sind, so dürfen sie keine klinisch-psychologischen Testungen durchführen und überweisen daher ggf. an Klinische Psycholog*innen.
Wenn Sie an einer psychischen Erkrankung leiden und eine entsprechende Diagnose erhalten, so können Psychotherapeut*innen für Sie einen Antrag ausstellen, mit dem Sie bei Ihrer Krankenkasse um eine Teilrefundierung ansuchen können. Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie dann pro Therapiestunde z.B. bei der ÖGK ca. € 33,- zurück.
Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S.)
befinden sich in der letzten Phase ihrer Psychotherapie-Ausbildung. Zum ordnungsgemäßen Abschluss sind noch 600 Therapiestunden mit Klient*innen und 120 Supervisionsstunden nachzuweisen, sowie die Masterthese zu erbringen und die Abschlussprüfung zu absolvieren. Um eine hohe Qualität der Psychotherapie sicherzustellen, sind sie verpflichtet, sich mit Fragen und Problemen periodisch an erfahrene Psychotherapeut*innen, sogenannte Supervisor*innen, zu wenden, die sie beraten. Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision (manchmal wird dies auch unzulässigerweise abgekürzt als “i.A.u.S.”) bieten ihre Leistungen meist günstiger an, es besteht dafür aber keine Möglichkeit, einen Kostenzuschuss von der Krankenkasse zu erhalten.
Fachärzte*Fachärztinnen für Psychiatrie (Psychiater*innen)
haben ein Medizin-Studium und eine postgraduale Facharztausbildung für Psychiatrie (nach 2004), aber nicht unbedingt auch eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert; dies ist erst seit 2011 verpflichtend.
Sie sind Ärzt*innen und dürfen daher auch Medikamente verschreiben.
Bei Psychiater*innen, die einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkassen haben (sogen. “Kassenärzt*innen”), legen Sie Ihre e-card vor und müssen nichts bezahlen. Daher sind diese auch sehr gut gebucht, oft auf Monate hinaus.
Bei Psychiater*innen, die keinen Kassenvertrag haben (sogen. “Wahlärzt*innen”), müssen sie vorerst den Rechnungsbetrag selbst bezahlen, können aber später einen Teil (meist sind das ca. 2/3 der Rechnungssumme) von Ihrer Krankenkasse zurückfordern. Der Vorteil von Wahlärzt*innen ist, dass Sie meist früher einen Termin bekommen.
Fachärzte*Fachärztinnen für Psychiatrie und Neurologie (Psychiater*innen und Neurolog*innen)
haben ein Medizin-Studium und eine postgraduale Facharztausbildung für Psychiatrie und Neurologie, aber nicht unbedingt auch eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert. Diese Facharztausbildung gab es bis 2004. Danach wurde eine Trennung zwischen Psychiatrie und Neurologie vollzogen.
Sonst gilt für sie das selbe wie für die Fachärzte*Fachärztinnen für Psychiatrie.
Fachärzte*Fachärztinnen für Neurologie (Neurolog*innen)
haben ein Medizin-Studium und eine postgraduale Facharztausbildung für Neurologie, jedoch keine Facharztausbildung für Psychiatrie und in den meisten Fällen auch keine psychotherapeutische Ausbildung absolviert.
Sie sind daher nicht die richtigen Ansprechpartner für psychische Probleme, werden Ihnen aber gerne eine Überweisung an Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen oder Psycholog*innen ausstellen.
Fachärzte*Fachärztinnen für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin (Psychiater*innen)
haben ein Medizin-Studium und eine postgraduale Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert. Anders als zuvor, ist seit 2011 jedoch in dieser Ausbildung verpflichtend eine psychotherapeutische Ausbildung enthalten und wird daher auch im Titel angeführt. (Wenn man vor 2011 freiwillig zusätzlich zur Facharztausbildung in Psychiatrie eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert hat, so darf dieser Titel auch getragen werden.)
Sonst gilt für sie das selbe wie für die Fachärzte*Fachärztinnen für Psychiatrie.
Ärzte*Ärztinnen mit dem ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY III)
Dies können entweder Ärzte*Ärztinnen für Allgemeinmedizin oder Fachärzte*Fachärztinnen mit beliebigem Fachgebiet sein, die eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben.
Ärzte*Ärztinnen für Allgemeinmedizin (Hausärzte*Hausärztinnen)
haben ein Medizin-Studium und eine postgraduale Ausbildung für Allgemeinmedizin absolviert.
Sie dürfen Medikamente verschreiben, auch Psychopharmaka (auf die Psyche wirkende Medikamente). Bzgl. Psychopharmaka sollten Sie sich aber besser an Fachärzt*innen für Psychiatrie wenden, da diese auf dieses Fachgebiet spezialisiert sind.
Psycholog*innen
haben ein Psychologie-Studium absolviert und sind damit zwar Wissenschaftler, dürfen aber ohne einer postgradualen Zusatzausbildung für klinische Psychologie keine psychologischen Testungen oder Behandlungen anbieten.
Da sie keine Ärzt*innen sind, dürfen sie auch keine Medikamente verschreiben.
Klinische Psycholog*innen
haben ein Psychologie-Studium und eine postgraduale Ausbildung zum Klinischen Psychologen*zur Klinischen Psychologin absolviert. Sie bieten klinisch-psychologische Testungen und Behandlungen an.
Da sie keine Ärzt*innen sind, dürfen sie keine Medikamente verschreiben.
Gesundheitspsycholog*innen
Lebens- und Sozialberater*innen, Psychosoziale Berater*innen
haben eine Ausbildung für Lebens- und Sozialberatung bzw. Psychosoziale Beratung absolviert. Sie dürfen ausschließlich mit psychisch gesunden Personen an ihren Lebensthemen arbeiten.
Sie dürfen keine Diagnostik, Psychotherapie (insbesondere auch keine Traumatherapie) und auch keine psychologischen Testungen oder Beratungen anbieten.
Da sie keine Ärzt*innen sind, dürfen sie keine Medikamente verschreiben.
Eine noch detailliertere Beschreibung der einzelnen Berufsgruppen finden Sie z.B. hier: https://www.psyonline.at/contents/1530/psychotherapeutin-psychiaterin-psychologin
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.